Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 04.03.1998 - III 395/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17090
FG Niedersachsen, 04.03.1998 - III 395/92 (https://dejure.org/1998,17090)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.03.1998 - III 395/92 (https://dejure.org/1998,17090)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. März 1998 - III 395/92 (https://dejure.org/1998,17090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,17090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 32 Abs. 6 EStG; § 26 Abs. 1 S. 1 EStG; § 1610 BGB
    Gewährung des Kinderfreibetrages und des Haushaltsfreibetrages bei geschiedenen Eltern; Unterstützung des Kindes durch beide Elternteile im betroffenen Steuerjahr; Übertragung des Anspruchs auf den Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil; Bemessung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung des Kinderfreibetrages und des Haushaltsfreibetrages bei geschiedenen Eltern; Unterstützung des Kindes durch beide Elternteile im betroffenen Steuerjahr; Übertragung des Anspruchs auf den Kinderfreibetrag auf den anderen Elternteil; Bemessung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 113/95

    Übertragung des Kinderfreibetrags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.1998 - III 395/92
    Diese bestimmt sich nicht nach dem Unterhaltsbedarf des Kindes (§ 1610 BGB), sondern nach der nach den konkreten Umständen bestehenden Unterhaltspflicht des jeweiligen Elternteils gemäß § 1603 Abs. 1 BGB (BFH-Urteil vom 25. Juli 1997 VI R 113/95, DStR 1998 S. 327).

    Vielmehr kommt ein Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung "nur zu einem unwesentlichen Teil" nach, wenn er sie nicht mindestens zur Hälfte erfüllt (BFH-Urteil vom 25. Juli 1997, a.a.O.).

    Denn die Gewährung von Kinderfreibeträgen hängt nicht stets von einer Unterhaltszahlung ab (BGH-Urteil v. 25. Juli 1997, a.a.O.).

  • BFH, 25.07.1997 - VI R 107/96

    Übertragung eines Kinderfreibetrags

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.1998 - III 395/92
    Diese Feststellungen hat der Senat nicht zu treffen vermocht, so daß es bei der Grundsatzregelung nach § 32 Abs. 6 Satz 1 EStG (Halbteilungsgrundsatz) verbleiben mußte (vgl. auch Urteil des BFH v. 25.07.1997 VI R 107/96 DB 1988, S. 42).

    Denn die Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags ist ausgeschlossen, wenn ein Elternteil seinem Kind nur allein deshalb keinen (Bar-)Unterhalt gewährt, weil es an einer Barunterhaltsbedürftigkeit des Kindes fehlt (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. Juli 1994, XV 52/92, EFG 1995 S. 33; Schmidt/Glanegger, Kommentar zum EStG 16. Aufl. 1997, § 32 Rz. 66; Urteil des BFH v. 27.07.1997 VI R 107/96, a.a.O.).

  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92

    Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.1998 - III 395/92
    Dem Sohn standen damit u.a. Ansprüche auf Sold, Geld- und Sachbezüge zu, die grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch gegen seine Eltern ausschließen (BGH-Urteil vom 1. Dezember 1993 XII ZR 150/92, NJW 1994 S. 938 m.w.N.).

    Allerdings kann Zivildienstleistenden ein ergänzender Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ggf. dann zustehen, wenn im Einzelfall ein besonderer Unterhaltsbedarf besteht, den das Kind aus den ihm zufließenden staatlichen Mitteln nicht zu befriedigen vermag (BGH-Urteil vom 1. Dezember 1993, a.a.O.; BGH-Urteil vom 29. November 1989 IV bZR 16/89, NJW 1990 S. 713).

  • BGH, 29.11.1989 - IVb ZR 16/89

    Unterhaltsanspruch eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.1998 - III 395/92
    Allerdings kann Zivildienstleistenden ein ergänzender Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ggf. dann zustehen, wenn im Einzelfall ein besonderer Unterhaltsbedarf besteht, den das Kind aus den ihm zufließenden staatlichen Mitteln nicht zu befriedigen vermag (BGH-Urteil vom 1. Dezember 1993, a.a.O.; BGH-Urteil vom 29. November 1989 IV bZR 16/89, NJW 1990 S. 713).
  • FG Niedersachsen, 12.07.1994 - XV 52/92
    Auszug aus FG Niedersachsen, 04.03.1998 - III 395/92
    Denn die Übertragung des hälftigen Kinderfreibetrags ist ausgeschlossen, wenn ein Elternteil seinem Kind nur allein deshalb keinen (Bar-)Unterhalt gewährt, weil es an einer Barunterhaltsbedürftigkeit des Kindes fehlt (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. Juli 1994, XV 52/92, EFG 1995 S. 33; Schmidt/Glanegger, Kommentar zum EStG 16. Aufl. 1997, § 32 Rz. 66; Urteil des BFH v. 27.07.1997 VI R 107/96, a.a.O.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht